Bauschadensgutachten

Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden erstellen wir Gutachten in Ihrem Auftrag. Das Ziel eines Bauschadensgutachten ist es die Ursachen für Schäden und Mängel aufzuzeigen die Verantwortlich für Folgeschäden an Ihrem Bauobjekt sind.

Die Art und der Inhalt eines Gutachtens wird im Vorfeld mit dem Auftraggeber festgelegt. Das Schadensgutachten bzw. die gutachterliche Stellungnahme die als Nachweis für Bauschäden benötigt werden, werden in aller Regel in Wort und Bild dokumentiert. So haben Sie eine komplette Übersicht der Bauschäden genauestens  festgehalten. Dadurch können mögliche Schuldfragen und eine Kostenschätzung zur Schadenbeseitigung gestellt werden. Die Kostenschätzung basiert auf durchschnittlichen ortsüblichen Handwerkerpreisen.

 

Zu den allgemeinen Bauschäden zählen:

  • Feuchteschäden und Schimmelbildung
  • Schäden an Fundamenten und Gründungselementen
  • Schäden an Fassaden, Decken und Wänden
  • Schäden an Balkonen und Dachterrassen
  • Schäden an Flach- und Steildächern
  • Schäden an Oberbodenbelägen
  • Schäden an den haustechnischen Anlagen
  • Leitungswasserschäden
  • Elektronikschäden
  • Brandschäden
  • Frostschäden
  • Einbruchsschäden
  • Kfz-Anprallschäden
  • Sturm- und Hagelschäden

Bauschaden an einer Fassade

Bauschaden an einer Fassade

 

Wann wird ein Bauschadensgutachten benötigt?

  • Allgemeiner Verkauf der Immobilie
  • Veräußerung einer Immobilie nach einem Todesfall
  • Veräußerung einer Immobilie aufgrund eines Scheidungsverfahrens
  • Veräußerung einer Immobilie bei Erbengemeinschaften
  • Veräußerung einer Immobilie zur Auszahlung von Pflichtanteilen
  • Veräußerung einer Immobilie aufgrund einer Zwangsversteigerung