Verkehrswertgutachten werden erstellt, um den tatsächlichen Verkehrswert eines Grundstücks oder einer Immobilie festzustellen. Aufgeführte mögliche Gründe für die Beauftragung zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens können sein;
- Allgemeiner Verkauf der Immobilie
- Veräußerung einer Immobilie nach einem Todesfall
- Veräußerung einer Immobilie aufgrund eines Scheidungsverfahrens
- Veräußerung einer Immobilie bei Erbengemeinschaften
- Veräußerung einer Immobilie zur Auszahlung von Pflichtanteilen
- Veräußerung einer Immobilie aufgrund einer Zwangsversteigerung
Zu den allgemeinen Verkehrswertgutachten zählen:
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Alle Verkehrswertgutachten werden gemäß § 194 Bau GB erstellt.