Erstellen von Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten werden erstellt, um den tatsächlichen Verkehrswert eines Grundstücks oder einer Immobilie festzustellen. Aufgeführte mögliche Gründe für die Beauftragung zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens können sein;

  • Allgemeiner Verkauf der Immobilie
  • Veräußerung einer Immobilie nach einem Todesfall
  • Veräußerung einer Immobilie aufgrund eines Scheidungsverfahrens
  • Veräußerung einer Immobilie bei Erbengemeinschaften
  • Veräußerung einer Immobilie zur Auszahlung von Pflichtanteilen
  • Veräußerung einer Immobilie aufgrund einer Zwangsversteigerung

 

Zu den allgemeinen Verkehrswertgutachten zählen:

  • Gutachten über Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken
  • Gutachten über Miet- und Pachtwerte
  • Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und Nachteile

 

Alle Verkehrswertgutachten werden gemäß § 194 Bau GB erstellt.